Was ist Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Ob Wohnen, Arbeiten, Bildung oder Freizeit – die Hilfe wird individuell angepasst und orientiert sich an den persönlichen Bedürfnissen.
Diese Leistung ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt und richtet sich an Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabe am Leben eingeschränkt sind – dauerhaft oder vorübergehend. Auch seelische oder geistige Beeinträchtigungen zählen dazu.
Welche Leistungen sind möglich?
Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel:
- Assistenz im Alltag, z. B. beim Kochen, Einkaufen oder bei der Mobilität
- Hilfen im schulischen oder beruflichen Umfeld, etwa durch Schulbegleiter oder Arbeitsassistenz
- Wohnformen, wie betreutes Wohnen oder Unterstützung in der eigenen Wohnung
- Förderung sozialer Kontakte, z. B. Begleitung zu Freizeitangeboten oder kulturellen Veranstaltungen
Die Leistungen können als Sachleistung (z.B. Assistenz-Leistungen als Dienstleistung über einen Leistungsanbieter) oder Geldleistung (Bezahlung über das Persönliche Budget, z.B. persönliche Assistenz) erbracht werden – abhängig von dem, was für die betroffene Person am sinnvollsten ist.
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen, bei denen eine (drohende) Behinderung vorliegt, die sie in ihrer Teilhabe einschränkt. Dabei wird geprüft, ob die Einschränkungen dauerhaft oder vorübergehend sind und ob die Hilfe notwendig ist, um selbstbestimmter leben zu können. Auch Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen oder Förderbedarf können Leistungen erhalten.
Ein Antrag muss beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt werden. Das ist bei uns in den meisten Fällen der Landkreis Northeim. Dort wird der individuelle Bedarf (BENi) ermittelt. Unterstützen können dabei auch unabhängige Beratungsstellen. Auf Grundlage der Bedarfs-Ermittlung kann dann ein Teilhabe-Plan erstellt werden.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Zuerst sollten Sie ein Beratungsgespräch beim Träger der Eingliederungshilfe führen. Dort erhalten Sie Informationen zur Antragsstellung und zu möglichen Leistungen. Im Antrag sollten Sie genau schildern, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird.
Wichtig: Sie müssen keinen fertigen Plan haben – es geht darum, gemeinsam Lösungen zu finden. Oft werden auch ärztliche Gutachten oder Stellungnahmen von Fachpersonen benötigt. Wenn Sie Unsicher sind, dann sprechen Sie im Vorfeld mit einer Beratungsstelle.
Fallbeispiel: Neue Chancen für Jonas
Jonas ist 32 Jahre alt und hat eine geistige Behinderung. Nach Jahren im Elternhaus möchte er nun selbstständiger leben. Mit Unterstützung durch die Eingliederungshilfe bezieht er eine kleine Wohnung mit Assistenz. Außerdem wird er im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt gefördert. Für Jonas bedeutet das: mehr Eigenständigkeit, soziale Kontakte und echte Teilhabe am Leben – ein großer Schritt nach vorn.
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
Um Leistungen der Eingliederungshilfe, z.B. Assistenz-Leistungen, zu erhalten, muss in vielen Fällen ab einem bestimmten Einkommen ein finanzieller Eigenbeitrag geleistet werden. Aber: Die Freibeträge beim Einkommen und Vermögen sind heute deutlich höher als früher und Angehörige werden viel seltener für die Kosten herangezogen.
Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe bereits im Jahr 2020 aus der Sozialhilfe herausgelöst. Seither gelten dafür nicht mehr die engen Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Übersichtliche Tabellen ab welcher Einkommens- oder Vermögenshöhe ein Eigenbetrag zu leisten ist, findet man bei betanet. Als Beispiel: Beziehen Sie Renteneinkünfte, so müssen Sie erst ab einem Jahreseinkommen von 26.964 Euro (Stand 26.05.2025) einen Eigenbeitrag zu Leistungen der Eingliederungshilfe zahlen. Mit Jahreseinkommen sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten gemeint.
Aber auch der Landkreis Northeim als Träger der Eingliederungshilfe oder die Beratungsstellen im Landkreis können dazu Auskunft geben.
Für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen gelten zum Einsatz von Einkommen und Vermögen die Regeln der Jugendhilfe. Auch hier gibt betanet unter Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen wertvolle Informationen
Fazit: Mit Eingliederungshilfe selbstbestimmter leben
Die Eingliederungshilfe bietet Menschen mit Behinderung viele Chancen. Sie sorgt dafür, dass nicht die Einschränkung im Vordergrund steht, sondern der Mensch mit seinen Fähigkeiten, Wünschen und Zielen. Ob Alltag, Beruf oder Freizeit – mit den passenden Leistungen kann ein Leben in Würde, Selbstständigkeit und Teilhabe gelingen.
